Stuttgart 21 – eine Entscheidung? (9.Akt)

Am 14. November 2007 wurden vom Bündnis gegen Stuttgart 21 im Rathaus 67.000 Unterschriften gegen das Projekt im Rathaus übergeben, davon erwiesen sich immerhin 61.193 (der Rest war z.B. doppelt und aus anderen Gründen ungültig) – für einen Bürgerentscheid notwendig sind nur 20.000. Das erklärte Ziel des Bündnisses, einen Bürgerentscheid zu Stuttgart 21 zu erzwingen, wird allerdings zunächst nicht erreicht.

Der Antrag auf Zulassung eines Bürgerentscheids über den „Ausstieg der Landeshauptstadt aus dem Projekt Stuttgart 21“ wurde am 20. Dezember 2007 vom Stuttgarter Gemeinderat mit 45 zu 15 Stimmen abgelehnt, mit der Begründung, dass er rechtlich unzulässig sei; der Bürgerentscheid richte sich gegen Grundsatzbeschlüsse des Gemeinderats aus den Jahren 1995 (Rahmenvereinbarung) und 2001 (Ergänzungsvereinbarung) und sei entsprechend der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, die eine Antragsfrist von sechs Wochen nach Veröffentlichung der Gemeinderatsbeschlüsse vorsehe, verfristet; außerdem verfolge der Bürgerentscheid das gesetzeswidrige Ziel der Aufhebung der bereits vor Beantragung des Bürgerentscheids wirksam abgeschlossen Ergänzungsvereinbarung; zudem sei das Ziel der Aufhebung unzulässig, weil es eine dem Gemeinderat vorbehaltene finanzielle Grundsatzentscheidung betreffe.

was die Dame wohl denkt  Wie sieht man im Rathaus "des Bürgers Stimme"?

In einem Brief an die Stuttgarter Bürger erklärte der Oberbürgermeister die Entscheidung. Das Aktionsbündnis reagiert dagegen mit einem offenen Brief, in dem der weitere Weg und die gerichtliche Weiterverfolgung eines Bürgerentscheides angekündigt wird.

Am 30. Januar 2008 legten Vertreter des Bürgerbegehrens beim Regierungspräsidium Stuttgart Widerspruch gegen einen darauf aufbauenden Bescheid des Stuttgarter Oberbürgermeisters vom 9. Januar ein. Am 24. April 2008 lehnte der Gemeinderat der Stadt einen Widerspruch von Projektgegnern ab. Das Regierungspräsidium wies im Juli 2008 die Widersprüche als unbegründet zurück. Nun liegt der Vorgang beim Verwaltungsgericht Stuttgart – zu klären ist die Zulässigkeit eines solchen Bürgerbegehrens. Mit einem Urteil wird allerdings erst nach den im Juni anstehenden Wahlen gerechnet – ob das für die Wahlentscheidung positiv oder negativ sein wird, dürfte der Wahlkampf und das Ergebnis der Wahlen zeigen.

Oberbürgermeister Schuster sieht im Bürgerbegehren eine „Angstkampagne“, hinter der sich auch wahltaktische Interessen verbergen würden. Er bezweifelt die rechtliche Zulässigkeit eines solchen Befragung. So stünden Fragestellung und Begründung mit der Gemeindeordnung in Konflikt. Ferner sei ein Bürgerentscheid gegen ein bestehendes Baurecht sinnlos, es wurden bereits 300 Millionen Euro in die Planung investiert und aufgrund eines Verwaltungsgerichts-Urteils gibt es keine andere zulässige Variante. Nach mehr als 170 Stadtrats-Sitzungen zu dem Bauprojekt und nachdem alle Beschlüsse mit einer Dreiviertelmehrheit gefasst sind, sei das Projekt demokratisch legitimiert. Die Stadtverwaltung hat ein Gutachten zur rechtlichen Situation des Bürgerbegehrens beauftragt, dessen Ergebnisse im Dezember 2007 vorgelegt wurden. Danach ist das Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig. Die Gegner des Projektes haben ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, dass zur gegensätzlichen Auffassung kommt.

– Fortsetzung –

Stuttgart 21 – die Ereignisse überschlagen sich (8.Akt)

Am 23. April und 28. Juli 2007 kam es zu weiteren Spitzengesprächen zwischen Bund, Land, Stadt und Bahn, in denen unter anderem die Finanzierung, insbesondere die Übernahme des Baukostenrisikos, diskutiert wurde, jedoch können sich das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart und die Bahn nicht einigen, wer welche Finanzrisiken trägt. Es kommen weitere Kostensteigerungen zu Tage und man überlegt ob aus Kostengründen statt einem separaten Flughafen-Bahnhof der Umbau des bereits vorhandenen S-Bahn-Halts möglich ist.

Nach Kostensteigerungen und der Diskussion um die Finanzierung von Stuttgart 21 gründet sich am 19.07.07 das Bündnis "Bürgerentscheid gegen Stuttgart 21".  Dieses Datum ist auch der Zeitpunkt, an dem sich (für viele überraschend kurzfristig)  der Bund, die Bahn, das Land und die Stadt Stuttgart in Berlin auf die Finanzierung einigen. Das Land übernimmt 950 Millionen Euro für das Bundesprojekt Schnellbahnstrecke von Stuttgart nach Ulm. Hintergrund dieser überraschenden Ergebnisfindung: Bis zum 20.07.07 müssen die Förderanträge für Stuttgart 21 zur EU-Kommission geschickt werden – sonst gibt es kein Geld aus Brüssel. Offensichtlich hat diese Frist bei allen Beteiligten zur Verhandlungsbereitschaft beigetragen. Damit ist ein Schritt in Richtung Umsetzung des Projektes gemacht.

Aktionsbündnis gegen S21  noch war der Würfel nicht gefallen

Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG stimmt dem Projekt “Stuttgart 21” am 5. September zu. Das im Frühsommer gegründete Bündnis macht mit einer Unterschriftensammlung ab Oktober 2007 mobil und versucht einen Bürgerentscheid zu erzwingen – in Anbetracht der grundsätzlichen Finanzierungsvereinbarung vom 19.07. wird der Aktion allerdings im Rathaus wenig Erfolgsaussicht eingeräumt. Das Ziel der Unterschriftensammlung ist es, mindestens 20.000 Gegner des Projektes zu finden. Am Ende wird die erwartete Zahl der Unterschriften zwar um mehr als das dreifache überschritten – an den Fakten wird dies jedoch erst mal nichts ändern (aber dazu später)

– Fortsetzung –

Stuttgart 21 – der Weg auf die Fildern (7.Akt)

Der geplante Fildertunnel wird mit 9.468 m Länge der längste Tunnel des Eisenbahnprojekts Stuttgart 21 werden. Damit hat er es “verdient”, in unserer Artikelserie einen eigenen Akt zu erhalten. Schon bevor überhaupt mit den Bauarbeiten und den Vorbereitungen begonnen wurde, gab es bereits zwei Gerichte, die sich mit diesem Tunnelbauwerk beschäftigen mussten.

Als Fildertunnel wird die unterirdische Strecke bezeichnet, die den Hauptbahnhof mit den Fildern (und dem Flughafen) verbinden soll. Der Tunnel überwindet auf seinen fast zehn Kilometern Länge einen Höhenunterschied von über 150 Metern. Das entspricht ungefähr der Höhe bis zur unteren Aussichtsplattform unseres Fernsehturms. Mit dem Fildertunnel eng verbunden ist die – ebenfalls noch nicht beschlossene – Neubaustrecke entlang der Autobahn bis Ulm.

In den Planungen geht man davon aus, dass ein noch zu bauender Fernbahnhof am Flughafen in ungefähr 8 Minuten von der Stuttgarter City aus erreichbar ist. Welche Auswirkungen das auf den S-Bahnverkehr und damit auf die künftige Finanzierung dieser Strecke hat, ist aber noch nicht geklärt. Die Anliegergemeinden um den Flughafen herum haben allerdings bereits angekündigt, wenn der Fernbahn-Halt am Flughafen zu Einschränkungen im S-Bahn-Verkehr führt, dass die bisherigen Umlagebeträge keine Gültigkeit mehr haben. Das könnte noch erheblichen Zündstoff bieten – zumal ein zusätzlicher Halt am Flughafen die Gesamtfahrzeit wieder verlängert (und damit den Gegnern des Projekts Aufwind gibt)

Flughafen Stuttgart - soll einen ICE-Bahnhof bekommen

Bei der Planung wurden die Baukosten für den Fildertunnel auf 1,05 Milliarden Euro geschätzt – hier ist aber wohl kein Flughafen-Bahnhof enthalten und in wieweit die Kalkulationen bei einem noch ausstehenden Baubeginn noch Gültigkeit haben ist fraglich.

Der Tunnel soll aus zwei parallel verlaufenden eingleisigen Röhren bestehen, was wesentliche Sicherheitsvorteile gegenüber einer einröhrigen Bauweise hat. Für lange Tunnel ist die Zwillingsbauart nach den Richtlinien des Eisenbahnbundesamts und der Deutschen Bahn daher Vorschrift: In maximal 500 Meter Entfernung muss bei einem Rettungsszenario über einen Verbindungsstollen die sichere Röhre erreicht werden. Beim Fildertunnel soll zudem noch eine befahrbare Feste Fahrbahn eingebaut werden, über die Rettungskräfte schnell zu einem Unglücksort gelangen können und über die Evakuierungen per Omnibus vorgenommen werden können.

Nach seiner Fertigstellung wird der Fildertunnel voraussichtlich der längste Doppelröhren-Eisenbahntunnel in Deutschland sein.

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2007 die Klagen gegen den Tunnel abgewiesen hat und die Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, sehen die weiteren Planungen vor, das voraussichtlich Anfang 2011 mit dem Bau des Fildertunnels und der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm begonnen. Die Inbetriebnahme des Tunnels ist für 2018 vorgesehen (vorausgesetzt, die noch laufenden Verfahren für die Neubaustrecke sind bis dahin abgeschlossen und das Projekt “Stuttgart 21” wird so umgesetzt, wie es im Jahr 1994 geplant wurde.

– Fortsetzung –

SSB-Wochen – Satte Rabatte

Werbung in den FahrzeugenWer gelegentlich mit den Bussen und Bahnen der SSB fährt hat es sicherlich schon gesehen: Nach der Aktion mit dem Buchhaus Wittwer und einem Rabatt von 20% auf  Hörbücher ist nun eine Kooperation mit Karstadt am laufen. In der Zeit vom 1.April bis 2.Mai gibt es jede Woche für einen anderen Bereich 20% Rabatt.

bis 11.April: einen Artikel aus dem Bereich “Duft und Pflege”
14. – 18.April: Tennis, Roll-, Lauf- und Radsport-Artikel
20. – 25.April: Restaurant und Café
27.April – 2.Mai: Haushaltswaren (mit kleineren Einschränkungen bei den Herstellern)

Einzige Bedingung: Es muss beim Kauf ein tagesaktueller Fahrschein der SSB / des VVS vorgelegt werden. Was offensichtlich leider nicht gilt sind Jahreskarten (zumindest steht das nicht dabei). Mal sehen was die Anfrage bei der SSB ergibt…

Die S-Bahn wird modern

Aus dem Stuttgarter Nahverkehr sind sie nicht mehr wegzudenken: die roten S-Bahn Züge im Auftrag der DB sind ein wichtiger Teil des öffentlichen Nahverkehrs in der Region. Als vor einiger Zeit der Betrieb ab 2013 öffentlich ausgeschrieben wurde, befürchteten viele einen Wettbewerb allein um den Preis und damit eine sinkende Qualität im Nahverkehr.

Die neue S-Bahn für Stuttgart als Bausatz zum spielen und basteln

Die Konkurrenten der Bahn machten aber wegen den konkreten Betriebsbedingungen den Rückzieher und es wurde still um den Betrieb ab 2013. Umso überraschter waren alle, als vor einigen Tagen verkündet wurde dass alle alten Züge der S-Bahn ersetzt werden sollen.

Die Fahrgäste der S-Bahn wurden heute mit einen Bastelbogen überrascht. Wer mag kann damit bereits heute "seine persönliche S-Bahn" bauen.

Das neue Fahrzeug soll zur Baureihe 430 gehören und in 4 Jahren (Ende 2012) alle Züge der bisherigen Baureihe 420 ersetzen. Die ersten S-Bahnen des Typ 420 wurden in den 1970er Jahren angeschafft und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein modernes Nahverkehrsmittel. Die Entscheidung gegen die Modernisierung der alten Züge und für die Beschaffung neuer Fahrzeuge ist auf jeden Fall zu begrüßen. Auch die relativ neuen Fahrzeuge der Baureihe 423 (Linien S1 und S3) werden modernisiert.

Auf der Internetseite der Region Stuttgart gibt es auch eine Pressemeldung und ein Datenblatt zu den neuen Zügen

Stuttgart 21 – die unendliche Geschichte (6.Akt)

Das Jahr 2005 geht zu Ende und die Bundestagswahl 2005 ist entschieden und erstmals hat die Bundesrepublik Deutschland eine Kanzlerin. Im Frühjahr 2006 sagt Angela Merkel (CDU) ihre Unterstützung für das Projekt “Stuttgart 21” zu. Dies ist aber rückwirkend betrachtet wohl eher ein symbolischer Akt, konkrete Konsequenzen oder eine Beschleunigung des weiteren Verfahren hatte dies nicht zu Folge. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beschäftigt sich im April 2006 mit drei Klagen gegen den Umbau des Hauptbahnhofs, diese werden allerdings abgewiesen. Die Kläger beriefen sich darauf, dass das Alternativkonzept „Stuttgart 21 mit Kopfbahnhof“ den verkehrlichen Anforderungen besser gerecht werde und weniger Eingriffe in die Rechte anderer mit sich bringe. Das Gericht lehnte die Klagen ab und schloss sich auch nicht der Ansicht der Kläger an, durch Modernisierung des Kopfbahnhofes sei, im Gegensatz zum geplanten Projekt, ein vollständig integraler Taktfahrplan (ITF) möglich. Die Akzeptanz des Bahnprojektes wurde durch diese Entscheidung sicherlich nicht gesteigert – die Entscheidung bezog sich eher auf die juristischen Punkte der Klagen und beschäftigte sich nur am Rande mit den inhaltlich eigentlich entscheidenden Punkten zur Verkehrstauglichkeit.

zwei der "treibenden" Köpfe

Am 23. Oktober 2006 wurde, im Rahmen eines Spitzentreffens mit Vertretern von Politik und Bahn, eine endgültige Entscheidung über das Projekt bis März 2007 angekündigt. Bis dahin wollte die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit genauer überprüfen. Erste Stimmen aus Bahnkreisen lassen im Herbst 2006 verlauten, dass man mit einer deutlichen Kostensteigerung rechnet: Der Umbau des Bahnhofs und dessen Anbindung an die Neubaustrecke nach Ulm könne wegen Baukostenrisiko um bis zu eine Milliarde Euro teurer werden.

Auch 2007 gibt es für den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wieder die unrühmliche Aufgabe, über vier Klagen gegen den Fildertunnel zu entscheiden.  In seiner Entscheidung wird die Klage abgewiesen, da die der Klagen zugrunde liegenden Risiken nicht geteilt werden. Auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt das Urteil im Juni 2008. Die Verbindung zwischen dem geplanten Tiefbahnhof und der Filderebene darf gebaut werden. Der Fildertunnel wird im nächsten Akt der Hauptdarsteller sein.

Die für März 2007 angekündigte Entscheidung über einen Zuschuss des Bundes in Höhe von knapp 500 Millionen Euro zu den Baukosten des Bahnhofs wird erneut vertagt. Im Mai 2007 werden vom Bund und der Bahn Forderungen laut, dass die Stadt Stuttgart die möglichen Mehrkosten in Höhe von einer Milliarde Euro übernehmen soll. Damit geht die Streiterei um die finanziellen Belastungen weiter…

– Fortsetzung –