Wer in diesen Tagen mit dem Kinderwagen unterwegs ist weiß um das Problem – der Räum- und Streupflicht kommen viele Zeitgenossen nicht oder nicht im erwarteten Umfang nach, allerdings Konsequenzen scheint es keine zu geben. Leider!
Seit es wieder Winter ist haben wir schon die tollsten Varianten erlebt, von mit Schnee zugeschütteten Kinderwagen-Rampen an der Treppe über 30cm breite “Trampelpfade” bis hin zu Schneebergen am Überweg (durch den Schneeräumer aufgehäuft) war alles dabei.
Warum denkt eigentlich kaum jemand daran, dass ein normaler Kinderwagen mehr wie 30cm breit ist und ein halber Meter Schnee am Straßenrand ein wirkliches Hindernis für einen Kinderwagen darstellt? Wenn dann noch nette Autofahrer so an der Bushaltestelle parken, dass dieser einen halben Meter (oder mehr) von der Gehweg-Kante wegstehen muss, kapitulieren selbst starke Papas…
Immerhin gibt es auch noch Menschen, die ihre Pflicht zur Gehwegreinigung ernst nehmen und wo man auch mit Kinderwagen toll vorbei kommt. Danke dafür.
Und für den Rest sei die Lektüre der Satzung über das Reinigen, Räumen und Streuen der Gehwege in Stuttgart empfohlen. Da steht eigentlich alles drin, nur leider kümmert sich niemand um die vielen Zuwiderhandlungen nach §7 der Satzung…