Im Mai wurde der lang erwartete Richterspruch verkündet in der Rechtsstreitigkeit des Bonatz-Enkels gegen die Deutsche Bahn wegen Zerstörung des “Kunstwerks Hauptbahnhof”. Wer die gesamte Geschichte zu Stuttgart-21 verfolgt hat, wird nicht überrascht gewesen sein, dass das Gericht die Klage gegen den Abriss der Seitenflügel abgelehnt hat – die wirtschaftlichen Interessen der Bahn überwiegen hier wohl gegen den Urheberrechtsgedanken und den Denkmalschutz.
Inmitten der Negativberichte unter anderem über S-Bahn-Ausfälle wegen den Vorarbeiten zu S21 ging die Meldung fast unter, dass Herr Dübbers gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt hat (allerdings ohne aufschiebende Wirkung des Urteils) und voraussichtlich im Herbst die nächste Instanz über die Klage entscheiden muss. Ob dann schon vollendete Tatsachen geschaffen wurden durch einen Teilabriss, weiß derzeit niemand. Aber das passt zur allgemeinen Informationspolitik bei diesem “Bauwerk” – lieber nix sagen, sonst könnte ja jemand reagieren.