Vor einigen Tagen (am 16.5.) hatte ich ein Paar meiner Schuhe zur Reparatur gebracht, siehe dazu "Soweit die Schuhe tragen". Nach zwölf Tagen sind die Schuhe nun endlich zurück. Nur schade dass nirgends ein Wort der Entschuldigung oder Erklärung, nicht mal ein Liederschein oder eine Beschreibung der Reparatur oder eine kurze Email – das wäre doch nicht übertrieben gewesen.
Dafür war ein allgemeines Schreiben dabei dass meine Schuhe "handwerklich" repariert wurden und ich soweit es sich um kostenpflichtige Arbeiten handelt separat eine Rechnung bekomme. War das nun kostenpflichtig? Ich werde es ja sehen wenn eine Rechnung kommt… Heute werden die Schuhe nun mal wieder zum Einsatz kommen…