Der geplante Fildertunnel wird mit 9.468 m Länge der längste Tunnel des Eisenbahnprojekts Stuttgart 21 werden. Damit hat er es “verdient”, in unserer Artikelserie einen eigenen Akt zu erhalten. Schon bevor überhaupt mit den Bauarbeiten und den Vorbereitungen begonnen wurde, gab es bereits zwei Gerichte, die sich mit diesem Tunnelbauwerk beschäftigen mussten.
Als Fildertunnel wird die unterirdische Strecke bezeichnet, die den Hauptbahnhof mit den Fildern (und dem Flughafen) verbinden soll. Der Tunnel überwindet auf seinen fast zehn Kilometern Länge einen Höhenunterschied von über 150 Metern. Das entspricht ungefähr der Höhe bis zur unteren Aussichtsplattform unseres Fernsehturms. Mit dem Fildertunnel eng verbunden ist die – ebenfalls noch nicht beschlossene – Neubaustrecke entlang der Autobahn bis Ulm.
In den Planungen geht man davon aus, dass ein noch zu bauender Fernbahnhof am Flughafen in ungefähr 8 Minuten von der Stuttgarter City aus erreichbar ist. Welche Auswirkungen das auf den S-Bahnverkehr und damit auf die künftige Finanzierung dieser Strecke hat, ist aber noch nicht geklärt. Die Anliegergemeinden um den Flughafen herum haben allerdings bereits angekündigt, wenn der Fernbahn-Halt am Flughafen zu Einschränkungen im S-Bahn-Verkehr führt, dass die bisherigen Umlagebeträge keine Gültigkeit mehr haben. Das könnte noch erheblichen Zündstoff bieten – zumal ein zusätzlicher Halt am Flughafen die Gesamtfahrzeit wieder verlängert (und damit den Gegnern des Projekts Aufwind gibt)
Bei der Planung wurden die Baukosten für den Fildertunnel auf 1,05 Milliarden Euro geschätzt – hier ist aber wohl kein Flughafen-Bahnhof enthalten und in wieweit die Kalkulationen bei einem noch ausstehenden Baubeginn noch Gültigkeit haben ist fraglich.
Der Tunnel soll aus zwei parallel verlaufenden eingleisigen Röhren bestehen, was wesentliche Sicherheitsvorteile gegenüber einer einröhrigen Bauweise hat. Für lange Tunnel ist die Zwillingsbauart nach den Richtlinien des Eisenbahnbundesamts und der Deutschen Bahn daher Vorschrift: In maximal 500 Meter Entfernung muss bei einem Rettungsszenario über einen Verbindungsstollen die sichere Röhre erreicht werden. Beim Fildertunnel soll zudem noch eine befahrbare Feste Fahrbahn eingebaut werden, über die Rettungskräfte schnell zu einem Unglücksort gelangen können und über die Evakuierungen per Omnibus vorgenommen werden können.
Nach seiner Fertigstellung wird der Fildertunnel voraussichtlich der längste Doppelröhren-Eisenbahntunnel in Deutschland sein.
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2007 die Klagen gegen den Tunnel abgewiesen hat und die Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, sehen die weiteren Planungen vor, das voraussichtlich Anfang 2011 mit dem Bau des Fildertunnels und der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm begonnen. Die Inbetriebnahme des Tunnels ist für 2018 vorgesehen (vorausgesetzt, die noch laufenden Verfahren für die Neubaustrecke sind bis dahin abgeschlossen und das Projekt “Stuttgart 21” wird so umgesetzt, wie es im Jahr 1994 geplant wurde.